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Sie haben gegen das Risiko Berufs- oder Dienstunfähigkeit mit einer entsprechenden Versicherung vorgesorgt oder Sie planen es? Telekom-Beamte, Telekombeamte, Telekom Beamte Dann sollten Sie den Schutz so gestalten, daß Sie die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen können. Wie das geht wird hier aufgezeigt:
Diese schon bestehende BU-Versicherung kann nach neuem Recht ab 2005 nicht mehr abgesetzt werden, da der neue Freibetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1500 € durch die übrigen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und andere Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel private Haftpflicht- und Risikoversicherungen) längst ausgeschöpft ist.
Dies ändert sich, wenn die BU-Versicherung der ersten Schicht der Altervorsorgeaufwendungen – der sog. Basisversorgung zugeordnet werden kann. Dort gelten wesentlich höhere Freibetrage 20000 € für Ledige und 40000 für Verheiratete. Die Beiträge sind für dieses Jahr zu 60% linear - ansteigend auf 100% in den nächsten 20 Jahren - steuerlich absetzbar. Danach lassen sich bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren einen heute 40-jährigen durchschnittlich 75% der Beiträge von der Steuer absetzen.
Hierzu ist eine Vertragsumstellung erforderlich: Ein Wechsel zur DANV ist angebracht da 1. Die Bedingungen wesentlich günstiger sind (echte Beamtenklausel, absolut keine Verweisung weder konkret noch abstrakt. ) 2. Günstigere Beiträge (Kalkulation nach den günstigeren Invalidisierungswahrscheinlichkeiten der Berufsstände) Dh. Nicht nur Steuerersprarnis sondern auch Beitragserparnis.
Rechenbeispiel:
1. Bisherige Regelung: Aufwand heute jährlich für eine BU-Versicherung 12x 50 € 600 € Keine Steuerersparnis – Beitrag ist voll aus dem versteuertem Einkommen zu bezahlen.
2. Integration der Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Basisversorgung. Basisversorgung setzt sich aus dem Beitragsanteil BU-Rente 600 € und der Basis-Altersrente für die mindestens der gleiche Beitrag ................................................................................ 600 € aufgewendet werden muß. Gesamter Aufwand........................................................................1.200 € In zwanzig Jahren Laufzeit können durchschnittlich 75% des Gesamtaufwands von 1200 € abgesetzt. Durchschnittlich können also 900 € abgesetzt werden Bei einem Grenzsteuersetz von 35 % ergibt sich Eine Steuerersparnis von 900x0,35...................................................315 €
Tatsächlicher Aufwand =1200-315 ergibt nur noch............................885 €
Durch eine eventuelle Beitragsersparnis bedingt durch Anbieterwechsel zur DANV kann nochmals der Aufwand verringert werden
Die Steuerersparnis beträgt schon hier – ohne Beitragsersparnis durch Anbieterwechsel – also mehr als die Hälfte des Beitrags der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder anders ausgedrückt : Mit einem Mehraufwand von von nur 285 € bekommt der Versicherte eine zusätzliche Altersrente, die er sonst nicht hätte. Ohne die „Rürup Integration“ der BU – Versicherung, wären bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit alle Beiträge unwiderruflich verloren und ohne Steuervergünstigung gezahlt worden.
Wie der Steuervorteil genau aussieht können Sie sich in der Steuervorteilsanalyse für jedes Jahr berechnen lassen.: Hier klicken zur Steuervorteilsanalyse
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