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Rürup-Rente mit monatlichem Beitragsatz von 100 € berechnen
Der Arbeitnehmer versichert in der gesetzlichen Rentenversicherung Nutzen Sie die Vorteile des Alterseinkünftegesetzes mit der Möglichkeit, mit Nullaufwand in eine Rüruprente zu investieren, allein durch steuerliche Rückflüsse. Wie das geht wird in einem Video erläutert, wenn Sie auf den Link unten klicken:
Der Arbeitnehmer hat nach altem Recht seine Sonderausgabenhöchstbeträge, allein über die Sozialversicherungsbeiträge i.d.R. verbraucht:
Der Arbeitnehmer hat i.d.R. mindestens 1500 € Beiträge an weiteren Vorsorgeaufwendungen geleistet und damit hat er den Höchstbetrag ausgeschöpft. Die kommen schnell allein über Haftpflicht- und Krankenversicherungsbeiträge zusammen.
Der Arbeitnehmer kann in 2007 64% des Beitrags – (innerhalb der Höchstgrenzen) für die Basisrente vom ersten Euro an von der Steuer absetzen.
Der Abschluß der Rürup-Rente ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn vorher die Höchstförderung der Riesterrente in 2007 = 3% vom Bruttoeinkommen ausgeschöpft wurde. Die Riesterrente innerhalb der Höchsförderung ist noch vorteilhafter als die Rüruprente , da der Eigenbeitrag nicht zu 62% von der Steuer abgesetzt werden kann, sondern zu 100% ohne dabei andere Freibeträge anzutasten. Mehr Riesterrente
Ein solcher Arbeitnehmer, der in eine Rürup-Rente einzahlt profitiert vom ersten investierten Euro. Auch hier ist der Steuerspar-Effekt um so größer, je höher das Einkommen ist.
Selbst wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (5250 € monatlich), hat noch 7.715 € jährlich frei, um diese in eine Rürup-Rente investieren. Davon sind in 2007 64 % = 4783 € absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von 2008 € und eine Förderquote von 26 %.
Da jedes Jahr 2% mehr abgesetzt werden können, nähert sich die Förderquote immer mehr dem Grenzsteuersatz. In 2025 entspricht die Förderquote dem Grenzsteuersatz also 42 %
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